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Andreas‘ Lippert - Vermögensschutz für private und gewerbliche Risiken
Zur Gebäudeverglasung gehören alle mit dem Gebäude fest verbundenen Aussen- und Innenglasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Veranden, Dachverglasungen, Duschkabinen usw.
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