Lexikon -Keller
Beim Abschluss einer
Haus- und Wohngebäudeversicherung
ist unbedingt anzugeben, ob das Haus unterkellert bzw. teilunterkellert ist.
Keller zählen nicht als Vollgeschoss.
| Kontakt | Startseite powered by Inveda.net | Privat | Onlinerechner | Gewerbe powered by Inveda.net | Kundenlogin |
Beim Abschluss einer
Haus- und Wohngebäudeversicherung
ist unbedingt anzugeben, ob das Haus unterkellert bzw. teilunterkellert ist.
Keller zählen nicht als Vollgeschoss.