Lexikon -Leitungswasser
Versichert sind bestimmungswidriger Wasseraustritt aus den Zu- und Abwasserleitungen
oder damit fest verbundener Anlagen sowie Frost- und Bruchschäden, z.B. ein Wasserrohrbruch.
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Versichert sind bestimmungswidriger Wasseraustritt aus den Zu- und Abwasserleitungen
oder damit fest verbundener Anlagen sowie Frost- und Bruchschäden, z.B. ein Wasserrohrbruch.